07.09.2017

Neue Mindestanforderungen für Warmwasser- und Pufferspeicher

Die Verbraucherzentrale und die Energieagentur Ravensburg zeigen die wichtigsten Änderungen auf

Ravensburg, 07.09.2017 – Warmwasser- und Pufferspeicher sollen noch energieeffizienter werden. Deshalb gelten ab dem 26. September 2017 neue Mindestanforderungen für Warmwasserspeicher bis zu einem Volumen von 2000 Litern. Die Geräte müssen ab sofort deutlich besser gedämmt sein, damit sie weniger Wärme verlieren und effektiver arbeiten.

Welche Speicher sind betroffen? Die neuen Dämmvorgaben für Warmwasserspeicher gelten für Puffer-, Kombi- und Trinkwarmwasserspeicher mit einem Inhalt von bis zu 2.000 Litern. Das betrifft  alle Bereiche, in denen die Speicher in Privathaushalten zum Einsatz kommen – sowohl, wenn es um das Trinkwasser geht, das in Bad und Küche aus dem Wasserhahn kommt, als auch für das Wasser, das durch Heizungsrohre fließt.

Wie stellt man beim Kauf fest, ob der Warmwasser- und Pufferspeicher genug gedämmt ist? Die Dämmqualität kann der Verbraucher auf dem Energieeffizienzlabel (EU-Label) für Speichergeräte erkennen: Je kleiner der Wert der angegebenen Kilowattstunde, desto besser die Isolierung, da der Grad der Wärmedämmung über den sogenannten Wärmeverlustwert definiert wird. Ohne Isolierung würde sich der erwärmte Speicher wieder schnell abkühlen. Daher sind moderne Speicher mit einer Isolierung aus PU-Schaum, Styropor, Faserflies, Vakuumisolierung oder einer Kombination aus diesen Materialien gedämmt.

Hilft das EU-Energieeffizienzlabel weiter? Mit den neuen Dämmvorgaben gibt es auch eine Änderung bei den EU-Labeln für Warmwasser- und Pufferspeicher. Die unterste Klasse G wird gestrichen. Stattdessen wird eine neue Top-Kategorie A+ eingeführt. Die neuen Mindestanforderungen an die Speicherfähigkeit von Wärme sind so hoch, dass alle Speicher mindestens Klasse C haben müssen. Speicher in den Energieeffizienzklassen D und niedriger dürfen nicht mehr verkauft werden.

Müssen alte Geräte nachgerüstet werden? Die strengeren Vorgaben gelten ausschließlich für Geräte, die nach dem 26. September 2017 verkauft werden. Bereits installierte Warmwasser- und Pufferspeicher müssen nicht nachgerüstet werden.

 

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