19.02.2018

Saubere Luft trotz Öfen und Kaminen

Seit 1. Januar gelten strengere Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen

Ravensburg, 08.02.2018 – Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten.

Alte Öfen geben neben wohliger Wärme, auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018 Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es z. B. in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen, indem er

  • gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet
  • geeignete Anzünder verwendet
  • keinen Müll verbrennt
  • eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt
  • auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet
  • Feuerstätten für Holzpellets wählt, diese haben weniger Feinstaubemissionen, statt solche mit Brennholz

Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie.

Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bei uns. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Weiterführende Informationen zur ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/BJNR003800010.html