29.07.2019

Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose

Ravensburg, 29.07.2019 - Zwar dürfen Mieter mittlerweile die Sonne anzapfen und Energie aus kleinen Solaranlagen in das heimische Stromnetz einspeisen. Vor Inbetriebnahme sollten sie jedoch ein paar Spielregeln kennen. Im Interview erklärt Michael Maucher von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Ravensburg, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten müssen

Herr Maucher, was genau ist denn der Solarstrom vom Balkon?

Maucher: Steckbare Solar-Geräte sind kleine, eigenständige PV-Anlagen, die einfach an einer haushaltsüblichen Steckdose angeschlossen werden (besonderer Stecker / Steckdose). Auf diesem Weg speisen sie Strom direkt ins Stromnetz der Wohnung. Der Strom wird dann von den angeschlossenen und eingeschalteten Elektrogeräten verbraucht.

Muss ich meinen Vermieter fragen, ob ich ein PV-Modul auf meinem Balkon anbringen darf?

Maucher: Ich würde auf jeden Fall raten, vor der Montage den Mietvertrag zu prüfen und den Vermieter zu fragen. Ob dieser die Montage verbieten darf, ist juristisch allerdings noch nicht behandelt.

Wie viel Strom liefern die Balkon-Module?

Maucher: Während die Module auf dem Dach mehrere tausend Kilowattstunden erzeugen, sind es bei den Mini-PV-Anlagen auf dem Balkon nur wenige hundert Kilowattstunden. Typischerweise haben die meisten Balkon-Solarmodule eine Leistung von 200 bis 600 Watt.

Was passiert mit dem Strom, der nicht gleich selbst verbraucht wird?

Maucher: Dieser wird in das normale Stromnetz eingespeist. Wichtig zu wissen: Der Stromzähler darf nicht rückwärtslaufen. Das würde aber passieren, wenn mehr Strom eingespeist als verbraucht wird. Rechtlich sind Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn sie einen Zähler mit Rücklaufsperre haben.

Können Mieter mit den Mini-PV-Anlagen zur Energiewende beitragen?

Maucher: Ein wesentlicher Vorteil der Mini-PV-Anlagen besteht darin, dass sie sich unkompliziert installieren lassen und auch bei einem Umzug schnell ab- und wieder angebaut sind. Damit sind sie bislang die einzige Technologie, mit der auch Mieterinnen und Mieter wirklich selbst erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch erzeugen können.

Müssen Verbraucher die Mini-Solaranlage anmelden?

Maucher: Wer ein Solargerät auf dem Balkon installieren möchte, muss es bei seinem Netzbetreiber anmelden. Bisher gibt es allerdings keine einheitlichen Regelungen und Vorschriften, wie die Netzbetreiber damit umgehen müssen. Da Mini-PV-Anlagen am Stromnetz hängen und Strom ins Netz eingespeist wird, sind auch diese Anlagen im Marktstammdatenregister einzutragen.

Zu allen Fragen rund um das Thema Solar berät die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Termine können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 - 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70 vereinbart werden. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de